Kieferorthopädie / Zahnspangen
Fehlstellungen sollen rechtzeitig diagnostiziert werden, um dadurch asymmetrische Gesichtsentwicklung, Fehlbelastungen der Zähne und des Kiefergelenks, Kariesentwicklung, bedingt durch den Engstand der Zähne und die eingeschränkte Putzbarkeit etc. zu verhindern. Zwischen dem 4.- 6., Lebensjahr sollte eine Kontrolle stattfinden, um den optimalen Behandlungsbeginn festzulegen. Kieferorthopädie ist natürlich keine Frage des Alters. Auch bei Erwachsenen dient die Kieferorthopädie der Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Diese beeinträchtigen Ästhetik und Funktion des Kauorgans, führen zur Überlastung einzelner Zähne und des dazugehörenden Zahnhalteapparates. Oft ist Kieferorthopädie nötig, um Zähne aufzurichten, um anschließend eine Lücke prothetisch versorgen zu können.
Informationen zur „Gratis-Zahnspange“
Kinder/Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben Anspruch auf die “Gratiszahnspange” durch die Krankenkasse, wenn eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung vorliegt, deren Korrektur aus medizinischen Gründen erforderlich ist (IOTN 4 oder 5).
Dafür ist eine gründliche Befundaufnahme nötig. Die Kosten der Gesamtbehandlung dieser „Gratiszahnspange“ übernimmt die Krankenkasse aufgeteilt auf 3 Raten, aber nur wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dafür ist die Mitarbeit der Patientinnen und Patienten unabdingbar.
Sollte die Feststellung geringfügiger sein, kann ein Antrag auf teilweise Rückerstattung gestellt werden. Wir können dieses Ansuchen für Sie erledigen.
Abnehmbare Zahnspangen dienen dem Abgewöhnen von Lutschgewohnheiten, als Platzhalter für den frühen Verlust von Milchzähnen oder bleibenden Zähnen, der Therapie von Schluckstörungen, dem Dehnen des Oberkiefers, um einen Kreuzbiss zu korrigieren, etc. Herausnehmbare Zahnspangen werden oft als Vorbehandlung verordnet, um eine festsitzende Therapie anzuschließen.
Eine festsitzende Therapie mit Brackets wird dann indiziert, wenn eine Bewegung der Zähne notwendig ist, die mit abnehmbaren Zahnspangen nicht möglich ist. Die Zahnbögen werden ausgeformt und die Zähne in eine optimale und ästhetisch ansprechende Verzahnung gebracht.
Auch ohne sichtbare Drähte können Zähne bewegt und geradegestellt werden. Dafür werden computergefertigte Schienen verwendet, die in regelmäßigen Abständen kontrolliert und getauscht werden.
Ob die Behandlung als Zahnspange ‚GRATIS‘ oder als Zahnspange zum ‚Wahlzahnarzttarif‘ eingereicht werden kann, muss durch eine exakten Planung und Befunderhebung festgestellt werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Beratungstermin. Hier geht es zur Online Terminvereinbarung.